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   BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09, 3 PKH 9.09 (3 B 54.09)   

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https://dejure.org/2010,5445
BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09, 3 PKH 9.09 (3 B 54.09) (https://dejure.org/2010,5445)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2010 - 3 PKH 9.09, 3 PKH 9.09 (3 B 54.09) (https://dejure.org/2010,5445)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 3 PKH 9.09, 3 PKH 9.09 (3 B 54.09) (https://dejure.org/2010,5445)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 BerRehaG
    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts auf Berufsausübung oder Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit einer fehlerhaften Anwendung des beanstandeten Gesetzes für die Zulässigkeit der Revision; Voraussetzungen für eine Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrangigkeit der Feststellung der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung für die Ermittlung der Verfolgungszeit; Tatbestandswirkung; Freiheitsentziehung; Verfolgungszeitraum; Berufsausbildung

  • rewis.io

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts auf Berufsausübung oder Berufsausbildung

  • ra.de
  • rewis.io

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts auf Berufsausübung oder Berufsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit einer fehlerhaften Anwendung des beanstandeten Gesetzes für die Zulässigkeit der Revision; Voraussetzungen für eine Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

  • datenbank.nwb.de

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts auf Berufsausübung oder Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2010, 145
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Schutzwirkungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zwar begrenzt sind, aber doch nicht nur Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit abdecken, sondern auch Fälle, in denen jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben oder - wie es der Kläger geltend macht - eine Ausbildung abzuschließen (Urteile vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 und vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1).

    Damit ist freilich eine hinreichende Verfestigung des jeweiligen Rechts auf Berufsausübung oder Ausbildung vorausgesetzt; denn für die Berücksichtigung bloß hypothetischer (Aufstiegs-)Möglichkeiten ist im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung kein Raum (Urteil vom 12. Februar 1998 a.a.O. S. 22).

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Fragen zugunsten des Klägers geklärt, indem es im Beschluss vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 10. März 2008 aufgehoben und festgestellt hat, dass die Ablehnung der strafrechtlichen Rehabilitierung für die Zeit in Hummelshain auf einer krassen Missdeutung des § 2 StrRehaG beruhe.
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05

    Berufliches Rehabilitierungsverfahren; sozialversicherungspflichtige

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Schutzwirkungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zwar begrenzt sind, aber doch nicht nur Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit abdecken, sondern auch Fälle, in denen jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben oder - wie es der Kläger geltend macht - eine Ausbildung abzuschließen (Urteile vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 und vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 3 B 54.09
    Auszug aus BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09
    Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 54.09 gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 2. Juni 2009 zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BVerwG, 27.08.2012 - 3 PKH 5.12

    Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Ausbildungsbeendigung; Beginn und Ende der

    Sie benennt zwar zwei Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - BVerwG 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 3 PKH 6.10 - juris), stellt aber keine sich widersprechenden Rechtssätze aus diesen Beschlüssen und dem angefochtenen Urteil einander gegenüber.

    aa) Was den Beginn der Verfolgungszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BerRehaG angeht, hat das Verwaltungsgericht offensichtlich die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, wonach unter anderem die erzwungene vorzeitige Beendigung einer berufsbezogenen Ausbildung, wie sie beim Kläger festgestellt ist, als Verfolgung anzusehen ist (Beschluss vom 4. Februar 2010 a.a.O. und Urteil vom 18. März 2010 - BVerwG 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 14 = ZOV 2011, 35) und daher den Beginn der Verfolgungszeit markiert.

  • BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16

    Berufliches Rehabilitierungbegehren wegen verweigerter erneuter Einstellung als

    Das Gleiche gilt für die Rüge, das Verwaltungsgericht habe die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Verfestigung des jeweiligen Rechts auf Berufsausübung (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 S. 22 f. und vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U3C12.14.0] - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7) überspannt.

    Das gilt sowohl für Fälle, in denen ein Eingriff in eine bisher ausgeübte oder eine begonnene Berufstätigkeit geltend gemacht wird, aber auch für den hier in Rede stehenden Fall, dass jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    a) Was die Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an der FSU Jena anlangt, liegt eine berufliche Benachteiligung vor, wenn die Klägerin im Zeitpunkt des (unterstellten) Eingriffs bereits eine hinreichend verfestigte Anwartschaft auf diese Tätigkeit hatte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7 und vom 20. Dezember 2010 - 3 PKH 6.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.12.2012 - 3 PKH 8.12

    Berufliche Rehabilitierung; Schutzumfang; Auslegung und Anwendung des DDR-Rechts

    Dieser Ausgangspunkt legt zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde, wonach die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt ist (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 3 PKH 6.10

    Berufliche Rehabilitierung; Verfolgungszeit; förmliche Entziehung des

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt ist, also in begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit sowie auf die Fälle der Verhinderung, einen erlernten Beruf auszuüben oder eine Ausbildung abzuschließen (Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 3 B 54.09
    Dass dem Kläger im Beschwerdeverfahren kein Bevollmächtigter beigeordnet werden kann, hat der Senat im Beschluss vom 4. Februar 2010 über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (BVerwG 3 PKH 9.09) im Einzelnen begründet.
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